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  Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

 

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AVB_Deutsch_20090401.pdf

 

 

 

Bitte Beachten Sie die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass nach Ziffer I. 3 die AVB auch für künftige Verträge gelten, dass nach Ziffer I. 5 unsere Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragte nicht die Befugnis haben, ohne schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung von den AVB abzuweichen und dass nach Ziffer I. 6 unsere Handelsvertreter und Absatzmittler nur Vermittlungsagenten sind, die nicht zum Abschluss von Verträgen und Entgegennahme von Barzahlungen berechtigt sind.

 

 

 

 

I.    Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Die AVB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“).

  2. Die AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AVB abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich  der Geltung zustimmen. Das gilt insbesondere auch, wenn der Käufer bei der Bestellung oder der Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist oder wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

  3. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  5. Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte haben keine Vertretungsbefugnis von dem Inhalt dieser AVB abzuweichen, insoweit bedarf jede Abweichung einer schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsführung.

  6. Unsere Handelsvertreter und sonstigen Absatzmittler sind Vermittlungsagenten. Sie sind zum Abschluss von Verträgen und Entgegennahme von Barzahlungen nicht berechtigt.

 

II.    Angebote, Qualitäts- und Mengenabweichung, Rücktrittsrecht

 

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

  2. Der Käufer ist an seine Bestellung 15 Werktage gebunden. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware bzw. Ausführung der Leistung erklärt werden.

  3. Muster gelten als Typenmuster, die den Ausfall der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Käufers darauf, dass die gelieferte Ware in allen Einzelheiten diesem Muster entspricht.

  4. Ebenso behalten wir uns ausdrücklich handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht, Menge, Breite und technischen Werten vor. Technisch bedingte nicht steuerbare Mengen bis zu 10% gelten als Vertragserfüllung bzw. können gegenüber dem Kunden berechnet werden.

  5. Da das Anwendungsgebiet unserer Erzeugnisse vielseitig und sehr unterschiedlich ist, können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen und Empfehlungen nur allgemeine Richtlinien geben. Es ist Sache des Käufers, sich von der Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck, von der Zweckmäßigkeit der gewählten Arbeitsausführung und den jeweils benötigten Materialmengen selbst zu überzeugen.

  6. Ist unsere Leistung von der Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten abhängig, sind wir, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen, zum Rücktritt berechtigt, wenn die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten unterbleibt, es sei denn, sie unterbleibt aus einem Umstand, den wir zu vertreten haben.

 

III.    Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Der angegebene Preis beruht auf den Materialkosten, Fertigungsgemeinkosten, Löhnen und Veredlungskosten, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder der Annahme der Bestellung gültig sind. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate, so behalten wir uns vor, den Preis nach Maßgabe der prozentualen Veränderung der anteiligen Kosten entsprechend anzupassen.

  2. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Fabrik oder Auslieferungslager einschließlich handelsüblicher Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

  3. Der Kaufpreis ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, zahlbar nach Ausstellung der Rechnung und Lieferung bzw. Leistung innerhalb von:

    - 10 Tagen mit 2% Skonto,
    - 30 Tage netto.

    Maßgebend für die Einhaltung der Fristen ist jeweils der Zahlungseingang auf unseren Konten.

  4. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung, sie erfolgt erfüllungshalber. Diskont, Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

  5. Im Fall des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und sowie sonstiger Rechte behalten wir uns vor.

  6. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Vertragsabschluss bei Anlegung banküblicher Maßstäbe eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Zahlung des Kaufpreises gefährdet ist oder befindet er sich entsprechend Ziffer 5 in Verzug, so können wir alle noch offenen Rechnungen sofort fällig stellen und für noch ausstehende Lieferungen aus der Geschäftsbeziehung unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung Zug um Zug gegen Ablieferung der Ware verlangen. Kommt der Käufer trotz Aufforderung seiner Pflicht zur Zug um Zug Leistung des Kaufpreises nicht innerhalb von 5 Tagen nach, so können wir eine weitere Frist von 10 Tagen, gerechnet ab dem Datum des Schreibens setzen und damit die Erklärung verbinden, dass wir nach Ablauf der Frist die Durchführung des Vertrages ablehnen. Erklärt sich der Käufer nicht innerhalb dieser Frist bereit, die Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten, so können wir nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären.

  7. Mit Ansprüchen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, die nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, kann der Käufer nicht aufrechnen. Der Käufer kann wegen dieser Ansprüche auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Gewährleistungsansprüchen gilt Ziffer VI.

 

IV.     Lieferungsfrist, Teillieferung, Abnahmeverpflichtung

 

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

  2. Der Eintritt unseres Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Kommen wir mit einer Leistung in Verzug, so muss der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Kommen wir innerhalb dieser Nachfrist unserer Lieferungsverpflichtung nicht nach, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Maßangabe von Ziffer VII. Schadenersatz zu verlangen.

  3. Ist unsere Lieferung von einer Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten abhängig, kommen wir nicht in Verzug, solange die Verzögerung durch eine Lieferverzögerung des Vorlieferanten bedingt ist, es sei denn, die Verzögerung der Selbstbelieferung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben.

  4. Eine vereinbarte Frist ist eingehalten, wenn eine betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

  5. Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist, über die wir den Käufer unverzüglich unterrichten werden. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

  6. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass sie im Hinblick auf den ausdrücklichen vereinbarten vertragsgemäßen Gebrauch für den Käufer unzumutbar sind. Über diese Teillieferungen werden gesonderte Rechnungen aufgestellt, die gemäß Ziffer III dieser Bedingungen zu begleichen sind.

  7. Lieferungen auf Abruf, für die nicht bestimmte Zeitpunkte zur Auslieferung festgelegt sind, hat der Käufer gleichmäßig abzurufen und spätestens, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wird, 6 Monate nach Abschluss des Vertrages abzunehmen. Den Abruf hat der Käufer uns mindestens 6 Wochen vor der Auslieferung  anzuzeigen.

  8. Die Ware wird innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgenommen und fakturiert.

 

V.     Gefahrenübergang und Entgegennahme

 

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferung und bei Lieferung frei Empfangsort. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. In diesen Fällen können wir die Ware bei uns oder einem Dritten auf Rechnung des Käufers einlagern.

  2. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit unserer Zustimmung auf dem von uns bestimmten Versandweg erfolgen.

  3. Die Auswahl der Art und des Weges des Versandes steht, wenn nicht etwas Abweichendes vereinbart wird, in unserem sachgemäßen Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuerschäden und Abhandenkommen versichert.

 

VI.     Gewährleistung

 

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) („Mangel“) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

  2. Abweichungen von Mustern, handelsübliche oder geringe Abweichungen von der Bestellung nach Ziffer II.3 und 4  berechtigen den Käufer nicht zu irgendwelchen Gewährleistungs- oder Ersatzansprüchen.

  3. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses haben, soweit diese Gewährleistungsansprüche  mindestens den Gewährleistungsbestimmungen dieses Vertrages entsprechen. Befriedigt der Dritte die berechtigten Ansprüche des Käufers nicht, so haften wir ihm nach Maßgabe dieser AVB.

  4. Der Liefergegenstand ist unverzüglich, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, nach Empfang zu untersuchen. Offene und erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang schriftlich zu rügen. Alle anderen Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

  5. Bei fristgerecht erhobenen und begründeten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich nachbessern oder ersetzen („Nacherfüllung“). Zur Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtungen hat der Käufer eine angemessene Frist zu gewähren, soweit dies nicht gesetzlich entbehrlich ist. Unser Recht, die gewählte Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Beanstandete Ware, die ersetzt wird, geht in unser Eigentum über. Für Gegenstände, die im Rahmen einer Nachbesserung oder als Ersatz geliefert werden, gelten diese AVB entsprechend.

  6. Der Käufer hat uns hinsichtlich desselben Mangels mindestens zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche zu gestatten. Schlägt die Nacherfüllung gleichwohl fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. gesetzlich entbehrlich, hat der Käufer ausdrücklich das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung hinsichtlich des Teiles des Kaufvertrages zu verlangen, der von der mangelhaften Lieferung betroffen ist, es sei denn, die Beschränkung der Rückgängigmachung auf diesen Teil des Kaufvertrages ist unmöglich oder für den Käufer unzumutbar. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.

  7. Wir können die Nacherfüllung  verweigern, wenn der Käufer zuvor nicht mindestens den Teil des Entgeltes geleistet hat, der dem Wert der gelieferten Sache oder der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels entspricht.

  8. Für Gewährleistungsansprüche bei Lieferungen beweglicher Sachen gilt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie läuft ab dem Empfang der Ware durch den Käufer oder, falls der Käufer mit der Abnahme in Verzug ist, ab dem Zeitpunkt, in dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wird. Der Zeitpunkt der Versandbereitschaft ist auch maßgebend für den Fall, dass wir auf Wunsch des Käufers die Ware für den Käufer verwahren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.

  9. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer VII., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

 

VII.  Sonstige Haftung

 

  1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  5. Im Falle unseres Verzuges, der auf leichter Fahrlässigkeit oder Zufall beruht, ist die Höhe des Verzögerungsschadens auf maximal 5 % des Kaufpreises der von dem Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Käufer aus dem konkreten Vertrag sowie laufender Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

  2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind dem Käufer vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht gestattet.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

    (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

    (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer VIII.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

    (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  5. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung des vorbehaltenen Eigentums oder der abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu seinen Lasten.

  6. Der Käufer ist verpflichtet, auf unseren Wunsch  die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichern zu lassen.

 

IX.     Unsere Schadenersatzansprüche

 

  1. Unser Recht, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Verlangen  wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung und ist die Kaufsache noch nicht ausgeliefert oder wird sie von uns unter Ausübung  gesetzlicher Rechte zurückgenommen, so stehen uns, auch ohne besonderen Nachweis, pauschal 15% des Kaufpreises als Entschädigung zu, soweit nicht der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Andererseits können wir, wenn wir nachweisen, dass ein höherer Schaden als die Pauschale entstanden ist, auch den weitergehenden Schaden ersetzt verlangen.

  2. Nehmen wir den Kaufgegenstand im Rahmen des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes im Zusammenhang mit  Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zurück, so steht uns zusätzlich zu dem in Absatz 1 vereinbarten Schadenersatz als Entschädigung für den Aufwand zur Rücknahme und Verwertung eine Pauschale von 15 % des Zeitwertes der zurückgenommenen Ware zu, soweit nicht der Käufer nachweist, dass insoweit ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

X.     Ausfuhrgeschäfte

 

  1. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen ICC-Incoterms auszulegen.

  2. Falls vereinbart ist, dass wir Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes tragen, gehen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung der Ware in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben zu Lasten des Käufers. Alle übrigen, mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Käufer.

  3. Ist für noch nicht ausgelieferte Aufträge Zahlung in nicht deutscher Währung (Fremdwährung) vereinbart, so gehen spätere Änderungen des Umtauschverhältnisses der vereinbarten Fremdwährung zum Euro zugunsten oder zu Lasten des Käufers.

  4. Treten bei einer Konvertierung oder Transferierung von Beträgen, die der Käufer bei einer Bank oder auf ein amtliches Verrechnungskonto in Landeswährung eingezahlt oder hinterlegt hat, Kursverluste auf, so ist der Käufer zum Nachschuss bis zur Höhe des Gegenwertes der vereinbarten Währung verpflichtet.

  5. Die Zahlung erfolgt gebührenfrei auf unsere Bankverbindungen.

  6. Wir sind berechtigt, vom Käufer vor Auslieferung der Ware ein unwiderrufliches Akkreditiv zu verlangen.

 

XI.     Allgemeines, Schutzrechte

 

  1. Für den Inhalt von Erklärungen vor oder bei Vertragsabschluss oder -durchführung oder von Nebenabreden ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.

  4. Der Käufer informiert uns zeitnah über etwaige Wechsel der Rechtsform, seiner Geschäftsadresse und sonstige wesentliche Änderungen in seinen Verhältnissen, die für die Geschäftsbeziehung von Bedeutung sind, wie insbesondere die Änderung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

  5. Die Vertragswährung der geschlossenen Verträge lautet auf Euro, es sein denn, es wurde ausdrücklich eine andere Währung vereinbart.

  6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  7. Bei Artikeln, die nach Angaben des Käufers angefertigt oder die auf Wunsch des Käufers mit einem besonderen Zeichen ausgestattet werden, übernimmt dieser die volle Gewähr und die Haftung dafür, dass keinerlei Schutzrechte Dritter verletzt werden. Von eventuellen Ansprüchen Dritter stellt er uns ausdrücklich frei.